Steuern & Recht Kanzlei Ina Reese - Flensburg | Harrislee

Steuern im internationalen Vergleich: Deutschland bei Unternehmensbesteuerung weit vorne

Deutschland zählt bei der Unternehmensbesteuerung und Belastung von Arbeit zu den Spitzenreitern unter den Industriestaaten.
Steuern im internationalen Vergleich: Deutschland bei Unternehmensbesteuerung weit vorne

Steuern im internationalen Vergleich: Deutschland bei Unternehmensbesteuerung weit vorne

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) hat sei­ne Bro­schü­re “Die wich­tigs­ten Steu­ern im inter­na­tio­na­len Ver­gleich 2025” ver­öf­fent­licht. Sie zeigt, wo Deutsch­land im Ver­gleich zu ande­ren Indus­trie- und EU-Staa­ten steht. Für Unter­neh­mer, Selbst­stän­di­ge und Arbeit­neh­mer lie­fert die Aus­wer­tung inter­es­san­te, teils ernüch­tern­de Zahlen.

Gesamtbelastung: Deutschland im Mittelfeld

Die soge­nann­te Abga­ben­quo­te, also der Anteil von Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben am Brut­to­in­lands­pro­dukt, lag in Deutsch­land im Jahr 2024 bei 38,0 Pro­zent. Damit bewegt sich die Bun­des­re­pu­blik im mitt­le­ren Bereich der OECD-Staa­ten. Skan­di­na­vi­sche Län­der, Bel­gi­en, Frank­reich und Öster­reich lie­gen teils deut­lich über 40 Pro­zent. Deut­lich nied­ri­ger sind die Quo­ten in Irland, der Schweiz und den USA, die alle unter 30 Pro­zent rangieren.

Den Abga­ben ste­hen in Deutsch­land aller­dings umfang­rei­che staat­li­che Leis­tun­gen gegen­über, dar­un­ter ein aus­ge­bau­tes Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tem, brei­ter Zugang zur Gesund­heits­ver­sor­gung und ein weit­ge­hend öffent­lich finan­zier­tes Bildungssystem.

Unternehmensbesteuerung: Fast Spitzenplatz weltweit

Beson­ders auf­fäl­lig ist die Belas­tung für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Wer in Deutsch­land eine GmbH oder AG betreibt, zahlt aus Kör­per­schaft­steu­er, Gewer­be­steu­er und Soli­da­ri­täts­zu­schlag zusam­men einen nomi­na­len Steu­er­satz von 30,13 Pro­zent. Damit liegt Deutsch­land im welt­wei­ten Ver­gleich sehr weit oben. Nur Japan mit 30,42 Pro­zent und Mal­ta mit 35 Pro­zent über­tref­fen die­sen Wert. Die meis­ten ande­ren Indus­trie­staa­ten besteu­ern Unter­neh­mens­ge­win­ne mit unter 25 Pro­zent, Frank­reich, die USA und das Ver­ei­nig­te König­reich lie­gen zwi­schen 25 und 27 Prozent.

Wer­den zusätz­lich Divi­den­den­aus­schüt­tun­gen an Pri­vat­per­so­nen ein­ge­rech­net, steigt die Gesamt­steu­er­be­las­tung in Deutsch­land auf 48,56 Pro­zent. Auch das ist inter­na­tio­nal ein Spit­zen­wert. Die Bun­des­re­gie­rung hat mit dem soge­nann­ten Wachs­tums­boos­ter bereits Gegen­maß­nah­men ange­kün­digt: Die Unter­neh­mens­steu­er­be­las­tung soll bis 2032 schritt­wei­se auf rund 25 Pro­zent sinken.

Arbeitseinkommen: Zweithöchste Belastung im OECD-Raum

Auch Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber spü­ren die hohe Abga­ben­last. Der soge­nann­te Steu­er- und Abga­ben­keil, der das Ver­hält­nis aller Abga­ben auf Arbeit zu den gesam­ten Arbeits­kos­ten beschreibt, beträgt in Deutsch­land 49,3 Pro­zent. Das ist der zweit­höchs­te Wert im gesam­ten OECD-Ver­gleich, nur Bel­gi­en liegt mit 52,5 Pro­zent noch höher. Mehr als zwei Drit­tel die­ser Belas­tung ent­fal­len dabei auf Sozi­al­ab­ga­ben, die Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer gemein­sam schultern.

Ein allein­ste­hen­der Durch­schnitts­ver­die­ner ohne Kin­der gibt 38,7 Pro­zent sei­nes Brut­to­lohns für Steu­ern und Sozi­al­ab­ga­ben aus. Fami­li­en wer­den steu­er­lich deut­lich bes­ser gestellt: Ein Allein­ver­die­n­er­haus­halt mit zwei Kin­dern kommt nach Anrech­nung des Kin­der­gel­des auf einen durch­schnitt­li­chen Abga­ben­satz von nur 21,3 Prozent.

Geplante Entlastungen ab 2027

Für 2027 plant die Bun­des­re­gie­rung eine Ein­kom­men­steu­er­re­form, die ins­be­son­de­re klei­ne und mitt­le­re Ein­kom­men ent­las­ten soll. Par­al­lel wird ange­strebt, die Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zu sta­bi­li­sie­ren, um Arbeits­an­rei­ze zu stärken.

Was bedeu­tet das für Man­dan­ten? Wer als Unter­neh­mer, Gesell­schaf­ter oder Arbeit­neh­mer wis­sen möch­te, wie sich die aktu­el­le Steu­er­be­las­tung kon­kret auf die eige­ne Situa­ti­on aus­wirkt und wel­che Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten bestehen, soll­te das Gespräch mit einer Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht oder einem Steu­er­be­ra­ter suchen.

Quel­le: Hau­fe: Steuer

Die­ser Bei­trag wur­de mit Unter­stüt­zung von KI erstellt und redak­tio­nell geprüft.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren