Steu­er­recht Ina Ree­se in Flens­burg und Harrislee 

Steuerrecht & Steuerstrafrecht: Gestaltung und Verteidigung aus einer Hand

Rechtssichere Begleitung in Steuerfragen, bei Betriebsprüfungen und im Steuerstrafverfahren

Als Rechts­an­wäl­tin und Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht ver­bin­det Ina Ree­se steu­er­li­che Gestal­tungs­be­ra­tung mit anwalt­li­cher Durch­set­zungs­kraft. Für Pri­vat­per­so­nen, Frei­be­ruf­ler sowie klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men in Flens­burg und Umge­bung , von der lau­fen­den Steu­er­pla­nung bis zur Ver­tei­di­gung im Steuerstrafverfahren.

Steuerliche Gestaltung statt reiner Pflichterfüllung

Steu­er­recht wird oft erst dann zum The­ma, wenn eine Frist läuft oder ein Bescheid im Brief­kas­ten liegt. Sinn­vol­ler ist der umge­kehr­te Weg: steu­er­li­che Ent­schei­dun­gen so tref­fen, dass spä­te­re Kon­flik­te gar nicht erst ent­ste­hen. Dazu gehö­ren die Wahl der pas­sen­den Besteue­rungs­form, die Prü­fung von Gestal­tungs­spiel­räu­men bei Inves­ti­tio­nen oder Umstruk­tu­rie­run­gen sowie die vor­aus­schau­en­de Pla­nung bei Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen. Ina Ree­se bringt dabei zwei Per­spek­ti­ven zusam­men: die steu­er­li­che Bewer­tung als Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht und die recht­li­che Absi­che­rung als Rechts­an­wäl­tin , ein Vor­teil, der sich gera­de bei kom­ple­xe­ren Sach­ver­hal­ten aus­zahlt, wo eine rei­ne Fach­be­ra­tung an ihre Gren­zen stößt.

Steuerliche Gestaltung statt reiner Pflichterfüllung

Steuerrecht & Steuerstrafrecht

Vertretung bei Betriebsprüfungen, Einspruch und Klage vor dem Finanzgericht

Eine Betriebs­prü­fung oder ein abwei­chen­der Steu­er­be­scheid ist kein Grund zur Beun­ru­hi­gung, wohl aber ein Grund für eine kla­re Stra­te­gie. Ina Ree­se beglei­tet Betriebs­prü­fun­gen von der Ankün­di­gung bis zum Abschluss­ge­spräch, prüft Steu­er­be­schei­de auf Feh­ler und führt Ein­spruchs­ver­fah­ren gegen­über dem Finanz­amt. Lässt sich ein Streit auf die­ser Stu­fe nicht klä­ren, über­nimmt sie als Rechts­an­wäl­tin auch die Kla­ge und Ver­tre­tung vor dem Finanz­ge­richt , ein Schritt, für den ein Steu­er­be­ra­ter ohne Anwalts­zu­las­sung an einen exter­nen Anwalt ver­wei­sen müss­te. Bei Kanz­lei Ree­se bleibt die Zustän­dig­keit durch­ge­hend in einer Hand.

Steuerstrafverfahren: Verteidigung von der Steuerfahndung bis zur Hauptverhandlung

Der Vor­wurf der Steu­er­hin­ter­zie­hung trifft Man­dan­ten häu­fig unvor­be­rei­tet , aus­ge­löst durch eine Betriebs­prü­fung, eine Kon­troll­mit­tei­lung oder eine Anzei­ge Drit­ter. Am Anfang steht oft der Besuch der Steu­er­fahn­dung, ver­bun­den mit einer Durch­su­chung von Wohn- oder Geschäfts­räu­men und der Beschlag­nah­me von Unter­la­gen und Daten­trä­gern. In die­ser Situa­ti­on zählt vor allem eines: schnel­les, über­leg­tes Han­deln, bevor unbe­dach­te Aus­sa­gen die Ver­tei­di­gung erschwe­ren. Ina Ree­se ver­tritt Man­dan­ten im gesam­ten Steu­er­straf­ver­fah­ren , von der ers­ten Maß­nah­me der Steu­er­fahn­dung über das Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen­über Staats­an­walt­schaft und Finanz­be­hör­de bis zur Haupt­ver­hand­lung vor Gericht. Weil sie die steu­er­li­che Sei­te des Sach­ver­halts selbst fach­lich ein­ord­nen kann, ent­fällt die sonst not­wen­di­ge Abstim­mung zwi­schen Steu­er­be­ra­ter und Straf­ver­tei­di­ger , ein Zeit­vor­teil, der in Ermitt­lungs­ver­fah­ren oft ent­schei­dend ist.

Die Selbstanzeige: rechtssicher zurück zur Steuerehrlichkeit

Wer unver­steu­er­te Ein­künf­te nach­träg­lich offen­le­gen möch­te, kann dies unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen straf­be­frei­end tun , die Anfor­de­run­gen an eine wirk­sa­me Selbst­an­zei­ge sind jedoch streng und las­sen kei­nen Raum für Nach­bes­se­run­gen. Fehlt auch nur eine Anga­be oder wird die Anzei­ge zu spät ein­ge­reicht, ent­fällt die Straf­frei­heit voll­stän­dig. Ina Ree­se prüft vor­ab, ob und in wel­cher Form eine Selbst­an­zei­ge infra­ge kommt, ermit­telt gemein­sam mit Ihnen die voll­stän­di­gen Besteue­rungs­grund­la­gen und erstellt die Anzei­ge so, dass sie den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen stand­hält.

Der Vorteil der doppelten Qualifikation

Die Kom­bi­na­ti­on aus Rechts­an­wäl­tin und Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht ist sel­ten , und sie macht in der Pra­xis einen spür­ba­ren Unter­schied. Ein Steu­er­be­ra­ter ohne Anwalts­zu­las­sung darf in einem Steu­er­straf­ver­fah­ren nicht als Ver­tei­di­ger auf­tre­ten. Ein Rechts­an­walt ohne ver­tief­te Steu­er­kennt­nis muss sich in kom­ple­xe steu­er­li­che Sach­ver­hal­te erst ein­ar­bei­ten oder auf exter­ne Gut­ach­ten zurück­grei­fen. Als Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht und Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht deckt Ina Ree­se bei­de Sei­ten ab: die fach­li­che Bewer­tung des steu­er­li­chen Sach­ver­halts und die recht­li­che Durch­set­zung , in einem durch­ge­hen­den Man­dat, ohne Rei­bungs­ver­lus­te an der Schnitt­stel­le.

Steuerliche Fragen bei unternehmerischen Entscheidungen

Grün­dung, Rechts­form­wahl, Gesell­schaf­ter­wech­sel oder Unter­neh­mens­nach­fol­ge , unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen haben fast immer eine steu­er­li­che Dimen­si­on, die früh­zei­tig mit­ge­dacht wer­den soll­te. Ina Ree­se berät hier zu den steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen ein­zel­ner Gestal­tungs­op­tio­nen und stimmt sich eng mit der gesell­schafts­recht­li­chen Bera­tung ab. Die recht­li­che Umset­zung von Grün­dung, Gesell­schafts­ver­trä­gen und Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen fin­den Sie auf der Sei­te [Gesell­schafts­recht] , Steu­er­recht und Gesell­schafts­recht wer­den bei Bedarf inein­an­der­grei­fend bearbeitet. 

Steu­er­li­che Gestal­tung und recht­li­che Ver­tei­di­gung fol­gen unter­schied­li­chen Logi­ken , und wer­den in der Pra­xis trotz­dem sel­ten getrennt gebraucht. Kanz­lei Ree­se bie­tet bei­des aus einer Hand: vor­aus­schau­en­de Bera­tung, wenn Zeit für Pla­nung bleibt, und kon­se­quen­te Ver­tre­tung, wenn es um mehr geht als eine Zahl im Steuerbescheid.

Steuerrecht & Steuerstrafrecht Kanzlei für Recht & Steuern in Flensburg

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Addres­se Werk­stra­ße 8, 24955 Harrislee

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