STEUERBERATUNG AUS EINER HAND in Flens­burg und Harrislee

Steuerberatung Flensburg , Ina Reese Fachanwältin für Steuerrecht

Finanzbuchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse begleitet von einer Fachanwältin für Steuerrecht, die zugleich die rechtliche Seite Ihrer steuerlichen Angelegenheiten im Blick behält.

Wir über­neh­men die lau­fen­de Finanz­buch­hal­tung, erstel­len Steu­er­erklä­run­gen und Jah­res­ab­schlüs­se und ste­hen Pri­vat­per­so­nen, Frei­be­ruf­lern und Unter­neh­men in Flens­burg, Harris­lee und der Regi­on als Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht zur Sei­te. Von der monat­li­chen Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung bis zum Jah­res­ab­schluss sor­gen wir für eine struk­tu­rier­te, frist­ge­rech­te und nach­voll­zieh­ba­re Betreu­ung Ihrer steu­er­li­chen Pflichten.

Als Rechts­an­wäl­tin und Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht in einer Per­son ver­bin­den wir bei­de Per­spek­ti­ven: Steu­er­li­che Gestal­tung und recht­li­che Absi­che­rung kom­men aus einer Hand, ohne dass Sie zwi­schen Steu­er­be­ra­ter und Anwalt ver­mit­teln müs­sen. Das ist ins­be­son­de­re bei Rechts­form­wahl, Gesell­schafts­ver­trä­gen und Betriebs­prü­fun­gen ein spür­ba­rer Vorteil.

Steuerberatung Flensburg

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Finanzbuchhaltung

Wir über­neh­men Ihre lau­fen­de Finanz­buch­füh­rung , von der Erfas­sung der Geschäfts­vor­fäl­le über die Kon­ten­ab­stim­mung bis zur monat­li­chen oder quar­tals­wei­sen Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung. Auf Basis die­ser Zah­len erstel­len wir betriebs­wirt­schaft­li­che Aus­wer­tun­gen (BWA), die Ihnen unter­jäh­rig einen ver­läss­li­chen Über­blick über Umsatz, Kos­ten und Liqui­di­tät geben und als Ent­schei­dungs­grund­la­ge für unter­neh­me­ri­sche Wei­chen­stel­lun­gen die­nen. Das gilt für Ein­zel­un­ter­neh­men und Frei­be­ruf­ler eben­so wie für Per­so­nen- und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten. Unter­la­gen kön­nen Sie uns nach Abspra­che per­sön­lich, pos­ta­lisch oder elek­tro­nisch über­mit­teln , die Über­ga­be stim­men wir im Erst­ge­spräch mit Ihnen ab.

Steuererklärungen

Wir erstel­len Steu­er­erklä­run­gen für Ein­kom­men­steu­er, Kör­per­schaft­steu­er, Umsatz­steu­er und Gewer­be­steu­er sowie die ein­heit­lich und geson­der­te Fest­stel­lung von Besteue­rungs­grund­la­gen bei Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und Kapi­tal­ertrag­steu­er bei Kapi­tal­erträ­gen. Für Pri­vat­per­so­nen über­neh­men wir die jähr­li­che Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung, für Unter­neh­men die voll­stän­di­ge betrieb­li­che Steu­er­erklä­rung inklu­si­ve der damit ver­bun­de­nen Fris­ten gegen­über dem Finanz­amt. Dabei prü­fen wir die rele­van­ten Anga­ben auf Voll­stän­dig­keit und Plau­si­bi­li­tät, bevor die Erklä­rung ein­ge­reicht wird, und ste­hen Ihnen bei Rück­fra­gen des Finanz­amts als Ansprech­part­ne­rin zur Ver­fü­gung.

Jahresabschlüsse

Wir erstel­len Ihren Jah­res­ab­schluss , die Bilanz mit Gewinn- und Ver­lust­rech­nung für bilan­zie­rungs­pflich­ti­ge Unter­neh­men sowie die Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung für Frei­be­ruf­ler und klei­ne­re Gewer­be­trei­ben­de. Für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten wie GmbH oder UG über­neh­men wir auf Wunsch außer­dem die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Offen­le­gung bzw. Hin­ter­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses beim elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger. So stel­len wir sicher, dass die han­dels- und steu­er­recht­li­chen Fris­ten ein­ge­hal­ten wer­den und Sie sich auf eine kor­rek­te, nach­voll­zieh­bar doku­men­tier­te Abbil­dung Ihres Geschäfts­jah­res ver­las­sen kön­nen.

Laufende Steuerberatung & Betriebsprüfungen

Über die rei­ne Dekla­ra­ti­on hin­aus ste­hen wir Ihnen im Jah­res­ver­lauf als Ansprech­part­ne­rin für lau­fen­de steu­er­li­che Fra­gen zur Ver­fü­gung , etwa zu Inves­ti­ti­ons­ent­schei­dun­gen, Rechts­form­wahl oder der Gestal­tung von Gesell­schafts­ver­trä­gen (mehr dazu auf unse­rer Sei­te zum Gesell­schafts­recht). Kün­digt das Finanz­amt eine Betriebs­prü­fung an, berei­ten wir die ange­for­der­ten Unter­la­gen auf, beglei­ten Sie durch den gesam­ten Prü­fungs­ab­lauf und ste­hen im direk­ten Aus­tausch mit der Prü­fe­rin oder dem Prü­fer, damit Rück­fra­gen zügig und sach­ge­recht geklärt wer­den.

Steuerberatung und Rechtsberatung aus einer Hand

Steu­er­li­che und recht­li­che Fra­gen las­sen sich sel­ten sau­ber tren­nen , etwa bei der Unter­neh­mens­grün­dung, wenn Rechts­form und steu­er­li­che Aus­wir­kun­gen zusam­men betrach­tet wer­den müs­sen, bei Umstruk­tu­rie­run­gen oder wenn sich aus einer Betriebs­prü­fung ein steu­er­straf­recht­li­cher Bezug ergibt. Da Ina Ree­se sowohl Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht als auch Rechts­an­wäl­tin mit Fach­an­walt­schaft für Steu­er­recht ist, prü­fen wir sol­che Sach­ver­hal­te aus bei­den Per­spek­ti­ven und über­neh­men bei Bedarf unmit­tel­bar die recht­li­che Ver­tre­tung , etwa im Gesell­schafts­recht oder im Steu­er­recht & Steu­er­straf­recht , ohne dass Sie eine exter­ne Kanz­lei ein­schal­ten müs­sen.

Ablauf: Von der ersten Einschätzung bis zur laufenden Betreuung

Am Anfang steht ein rund 15-minü­ti­ges Erst­ge­spräch, in dem wir Ihre Situa­ti­on und Ihren Bera­tungs­be­darf ein­ord­nen und klä­ren, wel­che Unter­la­gen für den Ein­stieg benö­tigt wer­den. Auch die Über­nah­me eines lau­fen­den Man­dats von einer ande­ren Steu­er­be­ra­tung ist mög­lich , die Über­ga­be der Vor­jah­res­da­ten stim­men wir dabei geord­net mit Ihnen ab. Dar­auf auf­bau­end ent­wi­ckeln wir eine lau­fen­de Betreu­ung, die zu Ihrem Unter­neh­men oder Ihrer pri­va­ten Situa­ti­on passt , von der monat­li­chen Buch­hal­tung bis zur jähr­li­chen Steuererklärung. 
Ob lau­fen­de Finanz­buch­hal­tung, Jah­res­ab­schluss oder eine ein­zel­ne Steu­er­erklä­rung , wir über­neh­men Ihre steu­er­li­chen Ange­le­gen­hei­ten struk­tu­riert und mit dem nöti­gen recht­li­chen Weitblick. 

Steuerberatung in Flensburg Kanzlei für Recht & Steuern in Flensburg

Steu­er­be­ra­tung in Flens­burg: Finanz­buch­hal­tung, Steu­er­erklä­run­gen und Jah­res­ab­schlüs­se , beglei­tet von einer Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht, die als Rechts­an­wäl­tin zugleich die recht­li­che Sei­te Ihrer steu­er­li­chen Ange­le­gen­hei­ten im Blick behält.

Kontakt – Ihr Wunsch-Termin

Stel­len Sie gleich hier Ihre Online-Anfra­ge und wir mel­den uns schnellst­mög­lich für eine Erst­ein­schät­zung.

+49 ( 0)461 480 862 5 

Ihren Wunsch­ter­min im For­mu­lar berück­sich­ti­gen wir nach Mög­lich­keit ger­ne , eine Garan­tie kön­nen wir auf­grund bestehen­der Ter­mi­ne jedoch lei­der nicht geben. Wir mel­den uns zeit­nah bei Ihnen, um einen pas­sen­den Ter­min abzustimmen. 

Addres­se Werk­stra­ße 8, 24955 Harrislee

Email rechtsberatung@kanzlei-reese.de

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FAQ Steuerberatung Flensburg

Bieten Sie auch eine digitale Zusammenarbeit an? 

Ja. Unter­la­gen kön­nen Sie uns nach Abspra­che per­sön­lich, pos­ta­lisch oder elek­tro­nisch zukom­men las­sen. Für vie­le lau­fen­de Vor­gän­ge , etwa die Über­mitt­lung von Buch­hal­tungs­be­le­gen oder den Aus­tausch zu Rück­fra­gen , ist eine digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­on ohne Wei­te­res mög­lich. Wel­cher Weg für Sie am prak­ti­ka­bels­ten ist, klä­ren wir im Erst­ge­spräch gemein­sam und pas­sen die Zusam­men­ar­beit an Ihre Arbeits­wei­se an, statt Ihnen ein star­res Ver­fah­ren vorzugeben. 

Was benötige ich für das Erstgespräch? 

Das hängt von Ihrem Anlie­gen ab. Für eine Steu­er­erklä­rung sind es in der Regel die rele­van­ten Bele­ge des betref­fen­den Jah­res, für eine lau­fen­de Betreu­ung Ihres Unter­neh­mens frü­he­re Steu­er­be­schei­de, Kon­to­aus­zü­ge oder , bei einer Neu­grün­dung , ers­te Über­le­gun­gen zur geplan­ten Rechts­form. Eine voll­stän­di­ge Unter­la­gen­lis­te ist für das ers­te Gespräch nicht not­wen­dig: Wir klä­ren gemein­sam, was für den Ein­stieg tat­säch­lich gebraucht wird. 

Übernehmen Sie auch bereits laufende Mandate von einer anderen Steuerberatung? 

Ja, ein Wech­sel der steu­er­li­chen Betreu­ung ist grund­sätz­lich mög­lich. Ent­schei­dend ist eine geord­ne­te Über­ga­be der bis­he­ri­gen Buch­hal­tungs- und Steu­er­da­ten, damit bei lau­fen­den Fris­ten, Vor­anmel­dun­gen oder einem bereits begon­ne­nen Jah­res­ab­schluss kei­ne Lücke ent­steht. Wir stim­men mit Ihnen ab, wel­che Unter­la­gen und Voll­mach­ten für die Über­nah­me benö­tigt wer­den, und sor­gen dafür, dass lau­fen­de Vor­gän­ge naht­los wei­ter­ge­führt wer­den können. 

Für wen ist Ihre Steuerberatung geeignet? 

Wir betreu­en Pri­vat­per­so­nen eben­so wie Frei­be­ruf­ler, Ein­zel­un­ter­neh­men sowie Per­so­nen- und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten wie GmbH oder UG in Flens­burg, Harris­lee und der Regi­on. Der Umfang der Betreu­ung rich­tet sich nach Ihrer indi­vi­du­el­len Situa­ti­on: von der ein­zel­nen Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung über die lau­fen­de Finanz­buch­hal­tung bis zur voll­stän­di­gen steu­er­li­chen Beglei­tung eines Unter­neh­mens ein­schließ­lich Jah­res­ab­schluss und Betriebsprüfung. 

Was passiert bei einer Betriebsprüfung? 

Kün­digt das Finanz­amt eine Betriebs­prü­fung an, berei­ten wir die ange­for­der­ten Unter­la­gen auf und beglei­ten Sie durch den gesam­ten Ablauf, ein­schließ­lich des direk­ten Aus­tauschs mit der Prü­fe­rin oder dem Prü­fer. Ergibt sich im Ver­lauf der Prü­fung ein steu­er­straf­recht­li­cher Bezug, über­neh­men wir auf­grund der Dop­pel­qua­li­fi­ka­ti­on von Ina Ree­se als Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht und Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht auf Wunsch auch unmit­tel­bar die recht­li­che Ver­tre­tung, ohne dass eine exter­ne Kanz­lei ein­ge­schal­tet wer­den muss. 

Wonach richtet sich das Honorar für die Steuerberatung? 

Das Hono­rar rich­tet sich nach der Steu­er­be­ra­ter­ver­gü­tungs­ver­ord­nung (StBVV) sowie dem kon­kre­ten Umfang der Tätig­keit , etwa danach, ob es sich um eine ein­zel­ne Steu­er­erklä­rung oder eine lau­fen­de monat­li­che Betreu­ung han­delt. Im rund 15-minü­ti­gen Erst­ge­spräch bespre­chen wir Ihr Anlie­gen und den vor­aus­sicht­li­chen Rah­men, sodass Sie vor Beauf­tra­gung eine rea­lis­ti­sche Ein­schät­zung haben.