Umwandlungsrecht Flensburg , Rechtsanwältin Ina Reese
Klare Struktur bei Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und weiteren Umstrukturierungen Ihres Unternehmens
Als Rechtsanwältin für Umwandlungsrecht in Flensburg und Harrissee berät Ina Reese Unternehmen bei der Umstrukturierung ihrer gesellschaftsrechtlichen Organisation , von der Verschmelzung mehrerer Gesellschaften über die Spaltung von Unternehmensbereichen bis zum Formwechsel der Rechtsform. Ob Zusammenschluss von Schwestergesellschaften, Trennung von Geschäftsbereichen oder Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft: Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung nach dem Umwandlungsgesetz.
Wir beraten Familienunternehmen, Unternehmensgruppen sowie kleine und mittelständische Betriebe bei der Wahl der passenden Umwandlungsart und gestalten die dafür erforderlichen Verträge, Pläne und Beschlüsse. Für die notarielle Beurkundung der Umwandlungsbeschlüsse arbeiten wir eng mit Notaren zusammen; die rechtliche und steuerliche Konzeption liegt in unserer Hand.
Umwandlungsrecht Flensburg
Verschmelzung von Unternehmen
Bei der Verschmelzung gehen zwei oder mehr Gesellschaften in einer bestehenden oder neu gegründeten Gesellschaft auf , die übertragenden Rechtsträger erlöschen, ohne dass eine Liquidation erforderlich wird. Wir beraten bei der Verschmelzung durch Aufnahme, etwa zur Zusammenführung von Schwestergesellschaften innerhalb einer Unternehmensgruppe, ebenso wie bei der Verschmelzung durch Neugründung. Dazu gehören die Erstellung des Verschmelzungsvertrags, die Prüfung der Voraussetzungen für einen Verzicht auf den Verschmelzungsbericht sowie die Vorbereitung der erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse.
Spaltung: Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung
Die Spaltung ermöglicht es, Unternehmensteile rechtlich voneinander zu trennen. Bei der Aufspaltung wird das gesamte Vermögen auf mehrere Rechtsträger übertragen, der ursprüngliche Rechtsträger erlischt; bei der Abspaltung verbleibt ein Teil des Vermögens bei der ursprünglichen Gesellschaft, während ein anderer Teil übertragen wird. Bei der Ausgliederung überträgt die Gesellschaft einen Vermögensteil auf einen anderen Rechtsträger und erhält im Gegenzug dessen Anteile. Wir beraten, welche Spaltungsform zu Ihrem Vorhaben passt , etwa zur Trennung von Geschäftsbereichen, zur Vorbereitung eines Anteilsverkaufs oder zur Abschottung wirtschaftlicher Risiken.
Formwechsel der Rechtsform
Beim Formwechsel ändert sich die Rechtsform eines Unternehmens, seine rechtliche Identität bleibt jedoch bestehen , Vermögensgegenstände müssen nicht einzeln übertragen werden. Wir beraten bei häufigen Konstellationen, etwa dem Wechsel von der GmbH in eine GmbH & Co. KG oder umgekehrt, und prüfen, welche Rechtsform Ihren Haftungs‑, Steuer- und Nachfolgevorstellungen am besten entspricht. Wir erstellen den erforderlichen Umwandlungsbericht und bereiten den Formwechselbeschluss vor.
Vermögensübertragung, Einbringung und Anwachsung
Neben den klassischen Umwandlungsarten nach dem Umwandlungsgesetz begleiten wir Sie auch bei Strukturmaßnahmen außerhalb des Gesetzes. Dazu zählt insbesondere die Einbringung eines Einzelunternehmens oder eines Mitunternehmeranteils in eine Kapital- oder Personengesellschaft , ein häufiger Schritt bei wachsenden Unternehmen oder im Rahmen der Nachfolgeplanung. Auch bei der Anwachsung, etwa wenn bei einer Personengesellschaft alle Gesellschafter bis auf einen ausscheiden und das Gesellschaftsvermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter übergeht, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Planung, Vertragsgestaltung und Umsetzung
Eine Umwandlung berührt gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Fragen zugleich. Wir erstellen Umwandlungsverträge und ‑pläne, bereiten die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse vor und begleiten die Anmeldung zum Handelsregister. Bestehende Arbeitsverhältnisse gehen im Rahmen einer Umwandlung kraft Gesetzes auf den übernehmenden Rechtsträger über , Fragen dazu beantworten wir auch im Zusammenhang mit unserer Beratung im Arbeitsrecht. Für die notarielle Beurkundung der Umwandlungsbeschlüsse stimmen wir uns eng mit Ihrem Notar ab.
Steuerliche Aspekte der Umwandlung
Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht prüfen wir jede Umwandlung von Beginn an auch aus steuerlicher Sicht. Das Umwandlungssteuergesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die steuerneutrale Fortführung von Buchwerten , wird dieser Rahmen nicht eingehalten, drohen erhebliche Übertragungsgewinne. Wir prüfen die Einhaltung der gesetzlichen Sperrfristen, etwa bei der Einbringung nach §§ 20, 24 UmwStG, die steuerliche Rückwirkung von Verschmelzung und Spaltung sowie mögliche grunderwerbsteuerliche Folgen, wenn Grundvermögen mitübertragen wird. Diese Zusammenhänge prüfen wir aus einer Hand, ohne dass Sie zwischen Anwalts- und Steuerkanzlei wechseln müssen.
Mit über 20 Jahren Erfahrung in der anwaltlichen und steuerlichen Beratung begleite ich Sie bei Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und Einbringung Ihres Unternehmens , klar strukturiert, vorausschauend und mit Blick für eine steuerlich tragfähige Lösung.
Umwandlungsrecht Flensburg Kanzlei für Recht & Steuern in Flensburg
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