Han­dels- & GESELLSCHAFTSRECHT IN FLENSBURG UND HARRISLEE

Handels- & Gesellschaftsrecht Flensburg , Rechtsanwältin Ina Reese

Rechtssichere Begleitung bei Gründung, Vertragsgestaltung und allen gesellschaftsrechtlichen Fragen

Als Rechts­an­wäl­tin für Gesell­schafts­recht in Flens­burg und Harris­lee berät Ina Ree­se bei der Grün­dung von Unter­neh­men, der Wahl der pas­sen­den Rechts­form und der Gestal­tung von Gesell­schafts­ver­trä­gen. Auch bei der lau­fen­den Betreu­ung Ihrer Gesell­schaft, bei Umstruk­tu­rie­run­gen und bei Kon­flik­ten zwi­schen Gesell­schaf­tern ste­hen wir Ihnen zur Sei­te. Wir bera­ten Exis­tenz­grün­der, Frei­be­ruf­ler-Koope­ra­tio­nen, Fami­li­en­un­ter­neh­men sowie klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. Wo mög­lich, wir­ken wir auf ein­ver­nehm­li­che Lösun­gen hin , wo nötig, ver­tre­ten wir Ihre Inter­es­sen kon­se­quent außer­ge­richt­lich wie vor Gericht.

Gründung und Wahl der Rechtsform

Die Wahl der rich­ti­gen Gesell­schafts­form legt den Grund­stein für den wirt­schaft­li­chen Erfolg Ihres Unter­neh­mens. Wir bera­ten Sie bei der Grün­dung einer GmbH, Akti­en­ge­sell­schaft, UG, GbR, Part­ner­schafts­ge­sell­schaft oder Kom­man­dit­ge­sell­schaft und erstel­len den pas­sen­den Gesell­schafts­ver­trag für Ihr Vor­ha­ben. Auch Frei­be­ruf­ler, etwa Ärz­te, beglei­ten wir bei der Grün­dung von Gemein­schafts­pra­xen. Eben­so bera­ten wir zum gesam­ten Lebens­zy­klus einer Gesell­schaft , von der Umwand­lung in eine ande­re Rechts­form über die Liqui­da­ti­on bis zur Aus­ein­an­der­set­zung beim Aus­schei­den von Gesellschaftern. 
Rechtssichere Begleitung bei Gründung, Vertragsgestaltung und allen gesellschaftsrechtlichen Fragen

Gesellschaftsrecht Flensburg

Gesellschaftsverträge und Satzungen

Ein klar for­mu­lier­ter Gesell­schafts­ver­trag beugt Strei­tig­kei­ten vor und regelt die Zusam­men­ar­beit der Gesell­schaf­ter ver­bind­lich. Wir gestal­ten und prü­fen Gesell­schafts­ver­trä­ge und Sat­zun­gen für GmbHs, GbRs und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und pas­sen sie an ver­än­der­te Ver­hält­nis­se an , etwa beim Ein­tritt neu­er Gesell­schaf­ter, bei Nach­fol­ge­klau­seln oder Rege­lun­gen zur Gewinn­ver­tei­lung. Auch Geschäfts­füh­rer- und Anstel­lungs­ver­trä­ge für Orga­ne der Gesell­schaft gestal­ten wir rechtssicher.

Geschäftsführung, Vertretung und Haftung

Geschäfts­füh­re­rin­nen und Geschäfts­füh­rer tra­gen weit­rei­chen­de Pflich­ten und per­sön­li­che Haf­tungs­ri­si­ken. Wir bera­ten zur Ver­tre­tungs­be­fug­nis, zur Ertei­lung und zum Wider­ruf von Pro­ku­ra sowie zur Abgren­zung von Ver­ant­wor­tungs­be­rei­chen bei meh­re­ren Geschäfts­füh­rern. Im Rah­men unse­rer Geschäfts­füh­rer­be­ra­tung beglei­ten wir Sie bei Fra­gen der Geschäfts­füh­rer­haf­tung gegen­über Gesell­schaft und Gläu­bi­gern, bei der Bestel­lung und Abbe­ru­fung von Geschäfts­füh­rern sowie bei Haf­tungs­be­schrän­kun­gen im Anstellungsvertrag.

Gesellschafterstreitigkeiten und Ausscheiden von Gesellschaftern

Unter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen über die Aus­rich­tung des Unter­neh­mens oder die Ver­tei­lung von Gewin­nen füh­ren nicht sel­ten zu Kon­flik­ten. Wir ver­tre­ten Ihre Inter­es­sen bei Strei­tig­kei­ten zwi­schen Gesell­schaf­tern, in Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen sowie bei Aus­schluss- und Abfin­dungs­ver­fah­ren. Wo mög­lich, wir­ken wir auf eine ein­ver­nehm­li­che Lösung hin , wo nötig, set­zen wir Ihre Ansprü­che kon­se­quent außer­ge­richt­lich und vor Gericht durch.

Unternehmensnachfolge und Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Die Über­ga­be eines Unter­neh­mens an die nächs­te Gene­ra­ti­on oder an exter­ne Nach­fol­ger will früh­zei­tig geplant sein. Wir gestal­ten Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen im Gesell­schafts­ver­trag, beglei­ten die Über­tra­gung von Geschäfts­an­tei­len und bera­ten bei der Auf­nah­me neu­er Gesell­schaf­ter zur Vor­be­rei­tung der Nach­fol­ge. Auch beim Wech­sel der Gesell­schafts­form im Zuge einer Umstruk­tu­rie­rung unter­stüt­zen wir Sie , wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum Umwand­lungs­recht fin­den Sie in unse­rem sepa­ra­ten Leis­tungs­be­reich.

Steuerliche Aspekte gesellschaftsrechtlicher Entscheidungen

Als Rechts­an­wäl­tin und Fach­an­wäl­tin für Steu­er­recht betrach­ten wir gesell­schafts­recht­li­che Fra­gen immer auch aus steu­er­li­cher Sicht. Die Wahl der Rechts­form, die Gestal­tung von Gewinn­aus­schüt­tun­gen oder die steu­er­li­che Opti­mie­rung der Unter­neh­mens­nach­fol­ge wir­ken sich unmit­tel­bar auf Ihre Steu­er­last aus. Die­se Zusam­men­hän­ge prü­fen wir aus einer Hand, ohne dass Sie zwi­schen Anwalts- und Steu­er­kanz­lei wech­seln müssen.

Gesellschaftsrecht Kanzlei für Recht & Steuern in Flensburg

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Addres­se Werk­stra­ße 8, 24955 Harrislee

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