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Kindergeld nach dem Brexit: BFH klärt, wann EU-Koordinierungsrecht noch gilt

Nach dem Brexit gilt EU-Koordinierungsrecht für Kindergeld nur noch in bestimmten Fällen. Der BFH hat die Grenzen jetzt präzisiert.
Kindergeld nach dem Brexit: BFH klärt, wann EU-Koordinierungsrecht noch gilt

Kindergeld nach dem Brexit: BFH klärt, wann EU-Koordinierungsrecht noch gilt

Wer in Deutsch­land Kin­der­geld bean­tragt und dabei einen Bezug zum Ver­ei­nig­ten König­reich hat, muss sich seit dem Brexit mit einer kom­pli­zier­ten Rechts­la­ge aus­ein­an­der­set­zen. Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) hat nun in einem aktu­el­len Urteil klar­ge­stellt, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen nach dem Ende des Über­gangs­zeit­raums am 31. Dezem­ber 2020 noch euro­päi­sches Koor­di­nie­rungs­recht ange­wen­det wer­den darf.

Worum geht es beim EU-Koordinierungsrecht?

Das EU-Koor­di­nie­rungs­recht regelt, wel­ches Land bei grenz­über­schrei­ten­den Sach­ver­hal­ten für bestimm­te Sozi­al­leis­tun­gen zustän­dig ist. Dazu gehö­ren auch Fami­li­en­leis­tun­gen wie das Kin­der­geld. Die maß­geb­li­chen Ver­ord­nun­gen legen fest, wel­cher Staat vor­ran­gig zah­len muss, und ver­hin­dern, dass Fami­li­en dop­pelt pro­fi­tie­ren oder leer aus­ge­hen. Nach dem Brexit gel­ten die­se Regeln für das Ver­ei­nig­te König­reich grund­sätz­lich nicht mehr, es sei denn, das Aus­tritts­ab­kom­men sieht Aus­nah­men vor.

Der konkrete Fall

Eine deut­sche Mut­ter zog im Okto­ber 2019 mit ihrem eben­falls deut­schen Kind nach Deutsch­land. Das Kind war im Ver­ei­nig­ten König­reich gebo­ren wor­den. Der Vater leb­te und arbei­te­te dort wei­ter­hin in der Gas­tro­no­mie. Für den Zeit­raum von März bis August 2022 bean­trag­te die Mut­ter in Deutsch­land unge­kürz­tes Kindergeld.

Die Fami­li­en­kas­se lehn­te das ab und zahl­te nur soge­nann­tes Dif­fe­renz­kin­der­geld. Das bedeu­tet: Sie erkann­te das Ver­ei­nig­te König­reich als vor­ran­gig zustän­dig an und gewähr­te nur den Betrag, um den das deut­sche Kin­der­geld die bri­ti­schen Leis­tun­gen über­steigt. Anfra­gen in Groß­bri­tan­ni­en, war­um dort kein Anspruch bestehe, blie­ben ohne kla­res Ergebnis.

Das Finanz­ge­richt in ers­ter Instanz gab der Mut­ter Recht und sprach ihr das vol­le Kin­der­geld zu. Der BFH hob die­ses Urteil jedoch auf.

Die Entscheidung des BFH

Das Gericht stell­te klar, dass das neue EU-Koor­di­nie­rungs­recht nach dem Ende des Über­gangs­zeit­raums nur noch in bestimm­ten Fall­grup­pen greift. Ent­schei­dend ist zum Bei­spiel, ob sich die betref­fen­de Per­son am Stich­tag 31. Dezem­ber 2020 selbst noch in einer grenz­über­schrei­ten­den Situa­ti­on zum Ver­ei­nig­ten König­reich befand. Das hat­te das Finanz­ge­richt für die Mut­ter nicht geprüft.

Hin­zu kommt ein wei­te­rer Aspekt: Soll­te der Vater des Kin­des kein EU-Bür­ger, son­dern Staats­an­ge­hö­ri­ger eines Dritt­staa­tes sein, könn­te sogar noch älte­res EU-Koor­di­nie­rungs­recht aus den 1970er Jah­ren zur Anwen­dung kom­men. Auch das war nicht auf­ge­klärt worden.

Der BFH ver­wies den Fall des­halb an das Finanz­ge­richt zurück, damit die feh­len­den Tat­sa­chen ermit­telt wer­den kön­nen. Akten­zei­chen: BFH, Urteil vom 18. März 2026, III R 10/25, ver­öf­fent­licht am 9. Juli 2026.

Was bedeutet das für Betroffene?

Fami­li­en mit grenz­über­schrei­ten­den Bezü­gen zum Ver­ei­nig­ten König­reich soll­ten genau prü­fen las­sen, wel­che Rege­lun­gen auf ihren Fall zutref­fen. Die Fra­ge, ob vol­les oder nur antei­li­ges Kin­der­geld zusteht, hängt von meh­re­ren Fak­to­ren ab: dem Auf­ent­halts­ort und der Staats­an­ge­hö­rig­keit der Eltern sowie davon, ob am Ende des Über­gangs­zeit­raums noch eine grenz­über­schrei­ten­de Ver­bin­dung bestand.

Wer in einer ähn­li­chen Situa­ti­on ist und Fra­gen zum Kin­der­geld­an­spruch hat, soll­te steu­er­li­che oder recht­li­che Bera­tung in Anspruch neh­men. Die Rechts­la­ge ist nach dem Brexit aus­ge­spro­chen viel­schich­tig und im Ein­zel­fall schwer zu überblicken.

Quel­le: Hau­fe: Steuer

Die­ser Bei­trag wur­de mit Unter­stüt­zung von KI erstellt und redak­tio­nell geprüft.

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