Die Europäische Kommission hat ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der Vorwurf: Das deutsche Steuerrecht setze die sogenannte Mutter-Tochter-Richtlinie der EU nicht vollständig und korrekt um. Ein Aufforderungsschreiben wurde am 8. Juli 2026 übermittelt.
Was ist die Mutter-Tochter-Richtlinie?
Die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU) regelt, wie Gewinne zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten besteuert werden dürfen. Kern der Regelung ist die Vermeidung von wirtschaftlicher Doppelbesteuerung. Konkret geht es um Situationen, in denen eine Tochtergesellschaft in einem EU-Land Dividenden an ihre Muttergesellschaft in einem anderen EU-Land ausschüttet. Die Richtlinie schreibt vor, dass solche Gewinnausschüttungen im Ansässigkeitsstaat der Mutter steuerlich neutralisiert oder zumindest stark begrenzt werden müssen. Außerdem soll der Staat, in dem die Tochtergesellschaft sitzt, auf Antrag keine Kapitalertragsteuer auf diese Ausschüttungen erheben.
Was wirft die EU-Kommission Deutschland vor?
Nach Auffassung der Kommission führen die deutschen Steuervorschriften dazu, dass Dividenden ausländischer Tochtergesellschaften mehrfach besteuert werden, und zwar über das Maß hinaus, das die Richtlinie noch erlaubt. Diese Praxis benachteilige Unternehmen, die grenzüberschreitend innerhalb des EU-Binnenmarkts tätig sind. Die Kommission sieht darin einen Wettbewerbsnachteil und eine potenzielle Bremse für grenzüberschreitende Investitionen.
Wie geht es weiter?
Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben zu reagieren, die erhobene Kritik sachlich zu beantworten und mögliche Gesetzesänderungen vorzuschlagen. Bleiben Korrekturen aus oder werden sie als unzureichend bewertet, kann die Kommission das Verfahren eskalieren und schließlich den Europäischen Gerichtshof anrufen. Verurteilungen in Vertragsverletzungsverfahren können für den betroffenen Mitgliedstaat erhebliche Konsequenzen haben, darunter Zwangsgelder und die Pflicht zur rückwirkenden Gesetzesanpassung.
Was bedeutet das für Unternehmen mit EU-Tochtergesellschaften?
Für Unternehmen, die über Tochtergesellschaften in anderen EU-Ländern verfügen und von dort Dividenden an eine deutsche Muttergesellschaft ausschütten, kann das Verfahren mittelfristig zu Änderungen im deutschen Steuerrecht führen. Aktuell sollten Betroffene prüfen, ob ihre steuerliche Gestaltung mit den Vorgaben der Mutter-Tochter-Richtlinie in Einklang steht und ob laufende Steuerveranlagungen durch die Problematik berührt werden könnten.
Das Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium. Ob und wann konkrete gesetzliche Änderungen folgen, ist offen. Unternehmen mit entsprechenden Beteiligungsstrukturen sollten die Entwicklung aufmerksam beobachten und bei Bedarf steuerrechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Quelle: Haufe: Steuer
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.