Steuern & Recht Kanzlei Ina Reese - Flensburg | Harrislee

Antragsloses Kindergeld: Bundestag beschließt automatische Auszahlung ab 2027

Ab 2027 wird Kindergeld in vielen Fällen automatisch ausgezahlt. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz beschlossen.
Antragsloses Kindergeld: Bundestag beschließt automatische Auszahlung ab 2027

Antragsloses Kindergeld: Bundestag beschließt automatische Auszahlung ab 2027

Wer ein Kind bekommt, muss­te bis­her einen Antrag stel­len, um Kin­der­geld zu erhal­ten. Das soll sich bald ändern. Der Bun­des­tag hat am 9. Juli 2026 ein Gesetz beschlos­sen, das die auto­ma­ti­sche Aus­zah­lung von steu­er­recht­li­chem Kin­der­geld ermög­licht, also ohne dass Eltern dafür einen Antrag ein­rei­chen müs­sen. Der Bun­des­rat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Wann kommt das antragslose Kindergeld?

Das neue Ver­fah­ren wird in zwei Stu­fen ein­ge­führt, bei­de im Jahr 2027. In einer ers­ten Stu­fe soll ab vor­aus­sicht­lich März 2027 das Kin­der­geld für jedes wei­te­re Kind auto­ma­tisch aus­ge­zahlt wer­den, wenn die Fami­lie bereits ein älte­res Kind hat und der Fami­li­en­kas­se die nöti­gen Daten vor­lie­gen. Die Zah­lung erfolgt dann an die Per­son, die bis­her das Kin­der­geld empfängt.

In einer zwei­ten Stu­fe, geplant für Novem­ber 2027, wird das antrags­lo­se Ver­fah­ren auch auf ers­te Kin­der aus­ge­wei­tet. Vor­aus­set­zung ist, dass min­des­tens ein Eltern­teil mit dem Kind im Inland wohnt, eine IBAN bekannt ist und min­des­tens ein Eltern­teil im Inland einer Erwerbs­tä­tig­keit nachgeht.

So funktioniert das neue Verfahren

Das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern erhält die Geburts­mel­dung über die Stan­des­äm­ter und die Mel­de­be­hör­den. Es ver­gibt eine Steu­er-ID für das neu­ge­bo­re­ne Kind und infor­miert die Fami­li­en­kas­se. Ent­schei­dend für die auto­ma­ti­sche Aus­zah­lung ist vor allem eine bekann­te Kon­to­ver­bin­dung. Liegt die IBAN vor, kann das Kin­der­geld fließen.

Eltern kön­nen ihre IBAN bereits heu­te beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern hin­ter­le­gen, ent­we­der über das ELS­TER-Por­tal oder über die App IBAN+. Das Gesetz setzt damit das soge­nann­te Once-Only-Prin­zip um: Daten müs­sen der Ver­wal­tung nur ein­mal mit­ge­teilt wer­den. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um geht davon aus, dass künf­tig rund 300.000 Erst­an­trä­ge pro Jahr wegfallen.

Was gilt, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen?

Sind nicht alle erfor­der­li­chen Daten bekannt, etwa bei Selbst­stän­di­gen ohne nach­ge­wie­se­ne inlän­di­sche Erwerbs­tä­tig­keit, erhal­ten die Eltern wei­ter­hin ein Begrü­ßungs­schrei­ben der Fami­li­en­kas­se. Dar­in kön­nen feh­len­de Anga­ben über einen vor­aus­ge­füll­ten Antrag ergänzt wer­den. Das bis­he­ri­ge Antrags­ver­fah­ren bleibt also als Auf­fang­lö­sung erhalten.

Die Fami­li­en­kas­se prüft in jedem Fall, ob ein Anspruch besteht. Die bestehen­den Kon­troll­me­cha­nis­men gegen unge­recht­fer­tig­te Zah­lun­gen blei­ben dabei voll­stän­dig in Kraft.

Was bedeutet das für Familien?

Für die meis­ten Fami­li­en bedeu­tet die Neu­re­ge­lung schlicht weni­ger Auf­wand. Wer sei­ne Bank­da­ten recht­zei­tig beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern hin­ter­legt, kann ab 2027 in vie­len Fäl­len direkt nach der Geburt Kin­der­geld erhal­ten, ohne For­mu­la­re aus­fül­len zu müs­sen. Selbst­stän­di­ge und Per­so­nen mit kom­ple­xe­ren Ein­kom­mens­ver­hält­nis­sen soll­ten jedoch dar­auf ach­ten, dass in ihrem Fall mög­li­cher­wei­se noch ein Antrag erfor­der­lich bleibt. Bei Unsi­cher­hei­ten lohnt sich eine steu­er­li­che Bera­tung, um kei­ne Zah­lun­gen zu versäumen.

Quel­le: Hau­fe: Steuer

Die­ser Bei­trag wur­de mit Unter­stüt­zung von KI erstellt und redak­tio­nell geprüft.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren