Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das vor allem durch die sogenannte 65-Prozent-Regel für Schlagzeilen gesorgt hatte, gehört der Vergangenheit an. An seine Stelle tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 10. Juli 2026 verabschiedet, der Bundesrat ließ es passieren.
Was sich grundlegend ändert
Das Herzstück der bisherigen Regelung, nämlich der berühmte Paragraph 71 GEG mit der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht beim Heizungstausch, wurde vollständig gestrichen. Auch das Betriebsverbot für ältere Heizkessel und die Beratungspflicht beim Einbau von Öl- oder Gasheizungen entfallen. Der Einbau und Weiterbetrieb von Gas- und Ölheizungen bleibt damit zunächst erlaubt.
Langfristig sollen jedoch alle Heizungsbrennstoffe bis 2045 klimaneutral sein. Der Weg dorthin wird schrittweise über die sogenannte Biotreppe geregelt.
Die Biotreppe: Steigende Bioanteile ab 2029
Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss sicherstellen, dass die verwendeten Brennstoffe einen wachsenden Anteil biogener Stoffe oder Wasserstoff enthalten. Die Vorgaben im Überblick:
- Ab 2029: mindestens 10 Prozent biogener Anteil
- Ab 2030: mindestens 15 Prozent
- Ab 2035: mindestens 30 Prozent
- Ab 2040: mindestens 60 Prozent
Hybridheizungen, die eine Wärmepumpe, Solarthermie oder Biomasse mit einer Gas- oder Ölkomponente kombinieren, können die Anforderungen der Biotreppe unter bestimmten Voraussetzungen bis 2035 ebenfalls erfüllen. Ab 2035 ist dafür ein Nachweis durch eine Fachkraft erforderlich.
Neue Regelung für Mieter und Vermieter
Besonders relevant für Mietverhältnisse ist eine neue Kostenteilungsregelung. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz wird durch zwei neue Paragrafen ergänzt. Danach werden die Betriebskosten einer nach den neuen Vorschriften neu eingebauten Gas- oder Ölheizung, insbesondere Mehrkosten durch den CO2-Preis, Netzentgelte und Biogasanteile, hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Wer als Vermieter also eine neue Heizungsanlage einbaut, trägt damit künftig einen Teil der laufenden Brennstoffmehrkosten selbst.
Evaluierung und offene Fragen
Das Gesetz sieht vor, dass die Regelungen im Jahr 2030 im Hinblick auf die Klimaschutzziele im Gebäudesektor überprüft werden. Außerdem plant die Bundesregierung, noch bis Ende 2026 ein weiteres Gesetz vorzulegen, das den Hochlauf erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff unterstützen soll.
Rechtliche Auseinandersetzungen um das GModG sind bereits angekündigt. Die Deutsche Umwelthilfe hat das Gesetz als verfassungsrechtlich zweifelhaft bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte allerdings eine Klage der Linken, die die Verabschiedung noch vor der Sommerpause verhindern wollte, am 9. Juli 2026 zurückgewiesen.
Für Vermieter, Hausbesitzer und Mieter gilt es nun, die neuen Anforderungen im Blick zu behalten, insbesondere wenn ein Heizungstausch oder Modernisierungsmaßnahmen geplant sind. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um die eigene Situation korrekt einzuordnen.
Quelle: Haufe: Immobilien
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