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Rentenreform 2027: Was Arbeitgeber jetzt über Minijobs, Altersteilzeit und Co. wissen müssen

Rentenreform 2027: Minijobs, Altersteilzeit und Midijobs stehen vor großen Änderungen. Was Arbeitgeber jetzt prüfen sollten.
Rentenreform 2027: Was Arbeitgeber jetzt über Minijobs, Altersteilzeit und Co. wissen müssen

Rentenreform 2027: Was Arbeitgeber jetzt über Minijobs, Altersteilzeit und Co. wissen müssen

Die geplan­te Ren­ten­re­form, die Anfang 2027 in Kraft tre­ten soll, wird in der öffent­li­chen Debat­te meist auf Ren­ten­ni­veau und Bei­trags­sät­ze redu­ziert. Für Arbeit­ge­ber ste­cken die eigent­lich span­nen­den Fra­gen aber woan­ders: in der Per­so­nal­pla­nung, in der Ent­gelt­ab­rech­nung und im Umgang mit älte­ren Beschäf­tig­ten. Die Emp­feh­lun­gen der Alters­si­che­rungs­kom­mis­si­on betref­fen vier Berei­che, die vie­le Unter­neh­men direkt treffen.

Altersteilzeit: Das Ende des Blockmodells droht

Das soge­nann­te Block­mo­dell ist in der Pra­xis die belieb­tes­te Form der Alters­teil­zeit. Beschäf­tig­te arbei­ten zunächst in Voll­zeit wei­ter und wer­den danach für die zwei­te Hälf­te der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit voll­stän­dig frei­ge­stellt. Das ermög­licht einen plan­ba­ren, früh­zei­ti­gen Aus­stieg aus dem Berufsleben.

Genau das will die Kom­mis­si­on künf­tig nicht mehr zulas­sen. Sie emp­fiehlt, das Block­mo­dell abzu­schaf­fen und nur noch eine kon­ti­nu­ier­li­che, gleich­mä­ßi­ge Arbeits­zeit­re­du­zie­rung zu erlau­ben. Zusätz­lich soll die Alters­gren­ze für den Ein­stieg in die Alters­teil­zeit von 55 auf 58 Jah­re ange­ho­ben wer­den. Für Unter­neh­men wür­de das bedeu­ten, dass bewähr­te Instru­men­te für Wis­sens­trans­fer und Nach­fol­ge­pla­nung weg­fal­len. Neue Kon­zep­te für alters­ge­rech­te Arbeit und fle­xi­ble Teil­zeit­lö­sun­gen müss­ten her.

Minijobs: Abschaffung des Sonderstatus geplant

Mini­jobs genie­ßen bis­lang erheb­li­che Vor­tei­le bei Steu­ern und Sozi­al­ver­si­che­rung. Die Kom­mis­si­on emp­fiehlt, die­sen Son­der­sta­tus weit­ge­hend zu strei­chen und Mini­jobs voll­stän­dig in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zu­be­zie­hen. Aus­nah­men soll es ledig­lich für Schü­le­rin­nen und Schü­ler geben.

Für Bran­chen mit hohem Mini­job-Anteil wie Han­del, Gas­tro­no­mie oder Logis­tik wäre das ein erheb­li­cher Kos­ten­schub. Arbeit­ge­ber­an­tei­le wür­den stei­gen, die admi­nis­tra­ti­ve Ein­fach­heit weg­fal­len. Vie­le Unter­neh­men nut­zen Mini­jobs gezielt, um Per­so­nal­be­darfs­schwan­kun­gen auf­zu­fan­gen. Wer stark davon abhän­gig ist, soll­te jetzt prü­fen, wel­che Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se betrof­fen wären und wie Alter­na­ti­ven aus­se­hen könnten.

Midijobs: Auch der Übergangsbereich soll wegfallen

Par­al­lel zur Mini­job-Reform emp­fiehlt die Kom­mis­si­on, den soge­nann­ten Über­gangs­be­reich für Midi­jobs abzu­schaf­fen. Beschäf­tig­te in die­sem Ein­kom­mens­be­reich zah­len bis­lang redu­zier­te Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, wäh­rend Arbeit­ge­ber den vol­len Anteil tra­gen. Die­se Rege­lung hält die Kom­mis­si­on für wenig zielgenau.

Ein Weg­fall wür­de vie­le Ent­gelt­ab­rech­nungs­sys­te­me vor Anpas­sungs­be­darf stel­len, weil die­se auf die bestehen­den Son­der­re­ge­lun­gen zuge­schnit­ten sind. Stra­te­gisch wür­de sich der Fokus damit weg von sozi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Gestal­tun­gen hin zu klas­si­schen Teil­zeit­mo­del­len verschieben.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren fällt weg

Wer 45 Bei­trags­jah­re vor­wei­sen kann, darf der­zeit ohne Abzü­ge in Ren­te gehen, auch wenn er das gesetz­li­che Regel­ren­ten­al­ter noch nicht erreicht hat. Die­sen auto­ma­ti­schen Anspruch will die Kom­mis­si­on abschaffen.

Für Unter­neh­men ver­liert dadurch die Per­so­nal­pla­nung an Ver­läss­lich­keit. Erfah­re­ne Beschäf­tig­te, deren Ren­ten­ein­tritt bis­lang gut vor­her­seh­bar war, könn­ten län­ger im Betrieb blei­ben oder ihren Abgang indi­vi­du­ell vari­ie­ren. Das betrifft Nach­fol­ge­stra­te­gien und Fach­kräf­te­pla­nung glei­cher­ma­ßen. Für kör­per­lich belas­ten­de Beru­fe sol­len Här­te­fall­re­ge­lun­gen den sozia­len Aus­gleich sichern.

Was Unternehmen jetzt konkret prüfen sollten

Die Reform ist poli­tisch noch nicht beschlos­sen, die Rich­tung aber klar. Arbeit­ge­ber soll­ten die aktu­el­le Pha­se nut­zen, um Sze­na­ri­en durch­zu­rech­nen. Rele­van­te Fra­gen dabei sind:

  • Wie vie­le Beschäf­tig­te sind in Mini­job- oder Midi­job-Ver­hält­nis­sen tätig?
  • Wel­che Alters­teil­zeit­ver­ein­ba­run­gen basie­ren auf dem Blockmodell?
  • Wo sind gesund­heit­li­che Belas­tun­gen älte­rer Mit­ar­bei­ten­der bereits heu­te sichtbar?
  • Wel­che Nach­fol­ge­re­ge­lun­gen hän­gen an einem plan­ba­ren Renteneintrittsdatum?

Wer jetzt han­delt, kann Anpas­sun­gen gestal­ten, statt sie spä­ter unter Zeit­druck vor­zu­neh­men. Für kon­kre­te Fra­gen zur arbeits- und sozi­al­recht­li­chen Ein­ord­nung der Reform emp­fiehlt sich früh­zei­tig anwalt­li­che Beratung.

Quel­le: Hau­fe: Personal

Die­ser Bei­trag wur­de mit Unter­stüt­zung von KI erstellt und redak­tio­nell geprüft.

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