Die geplante Rentenreform, die Anfang 2027 in Kraft treten soll, wird in der öffentlichen Debatte meist auf Rentenniveau und Beitragssätze reduziert. Für Arbeitgeber stecken die eigentlich spannenden Fragen aber woanders: in der Personalplanung, in der Entgeltabrechnung und im Umgang mit älteren Beschäftigten. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission betreffen vier Bereiche, die viele Unternehmen direkt treffen.
Altersteilzeit: Das Ende des Blockmodells droht
Das sogenannte Blockmodell ist in der Praxis die beliebteste Form der Altersteilzeit. Beschäftigte arbeiten zunächst in Vollzeit weiter und werden danach für die zweite Hälfte der vereinbarten Laufzeit vollständig freigestellt. Das ermöglicht einen planbaren, frühzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben.
Genau das will die Kommission künftig nicht mehr zulassen. Sie empfiehlt, das Blockmodell abzuschaffen und nur noch eine kontinuierliche, gleichmäßige Arbeitszeitreduzierung zu erlauben. Zusätzlich soll die Altersgrenze für den Einstieg in die Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre angehoben werden. Für Unternehmen würde das bedeuten, dass bewährte Instrumente für Wissenstransfer und Nachfolgeplanung wegfallen. Neue Konzepte für altersgerechte Arbeit und flexible Teilzeitlösungen müssten her.
Minijobs: Abschaffung des Sonderstatus geplant
Minijobs genießen bislang erhebliche Vorteile bei Steuern und Sozialversicherung. Die Kommission empfiehlt, diesen Sonderstatus weitgehend zu streichen und Minijobs vollständig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ausnahmen soll es lediglich für Schülerinnen und Schüler geben.
Für Branchen mit hohem Minijob-Anteil wie Handel, Gastronomie oder Logistik wäre das ein erheblicher Kostenschub. Arbeitgeberanteile würden steigen, die administrative Einfachheit wegfallen. Viele Unternehmen nutzen Minijobs gezielt, um Personalbedarfsschwankungen aufzufangen. Wer stark davon abhängig ist, sollte jetzt prüfen, welche Beschäftigungsverhältnisse betroffen wären und wie Alternativen aussehen könnten.
Midijobs: Auch der Übergangsbereich soll wegfallen
Parallel zur Minijob-Reform empfiehlt die Kommission, den sogenannten Übergangsbereich für Midijobs abzuschaffen. Beschäftigte in diesem Einkommensbereich zahlen bislang reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während Arbeitgeber den vollen Anteil tragen. Diese Regelung hält die Kommission für wenig zielgenau.
Ein Wegfall würde viele Entgeltabrechnungssysteme vor Anpassungsbedarf stellen, weil diese auf die bestehenden Sonderregelungen zugeschnitten sind. Strategisch würde sich der Fokus damit weg von sozialversicherungsrechtlichen Gestaltungen hin zu klassischen Teilzeitmodellen verschieben.
Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren fällt weg
Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf derzeit ohne Abzüge in Rente gehen, auch wenn er das gesetzliche Regelrentenalter noch nicht erreicht hat. Diesen automatischen Anspruch will die Kommission abschaffen.
Für Unternehmen verliert dadurch die Personalplanung an Verlässlichkeit. Erfahrene Beschäftigte, deren Renteneintritt bislang gut vorhersehbar war, könnten länger im Betrieb bleiben oder ihren Abgang individuell variieren. Das betrifft Nachfolgestrategien und Fachkräfteplanung gleichermaßen. Für körperlich belastende Berufe sollen Härtefallregelungen den sozialen Ausgleich sichern.
Was Unternehmen jetzt konkret prüfen sollten
Die Reform ist politisch noch nicht beschlossen, die Richtung aber klar. Arbeitgeber sollten die aktuelle Phase nutzen, um Szenarien durchzurechnen. Relevante Fragen dabei sind:
- Wie viele Beschäftigte sind in Minijob- oder Midijob-Verhältnissen tätig?
- Welche Altersteilzeitvereinbarungen basieren auf dem Blockmodell?
- Wo sind gesundheitliche Belastungen älterer Mitarbeitender bereits heute sichtbar?
- Welche Nachfolgeregelungen hängen an einem planbaren Renteneintrittsdatum?
Wer jetzt handelt, kann Anpassungen gestalten, statt sie später unter Zeitdruck vorzunehmen. Für konkrete Fragen zur arbeits- und sozialrechtlichen Einordnung der Reform empfiehlt sich frühzeitig anwaltliche Beratung.
Quelle: Haufe: Personal
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