Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Anfang Juli 2026 darüber informiert, dass Deutschland die Russische Föderation am 30. Juni 2026 offiziell notifiziert hat: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten wird mit Wirkung zum 1. Januar 2027 suspendiert. Das teilt das BMF in einer Mitteilung vom 9. Juli 2026 mit.
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA, ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten. Er legt fest, welches Land das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte oder Vermögenswerte erhält, wenn eine Person oder ein Unternehmen in beiden Ländern steuerlich relevant ist. Ziel ist es, zu verhindern, dass dieselben Einkünfte in zwei Ländern gleichzeitig vollständig besteuert werden. Das deutsch-russische Abkommen stammt vom 29. Mai 1996 und wurde zuletzt 2007 durch ein Protokoll ergänzt.
Was bedeutet die Suspendierung konkret?
Mit dem 1. Januar 2027 gelten die Schutzregeln des DBA nicht mehr. Das hat praktische Folgen für alle, die Einkünfte aus beiden Ländern beziehen oder dort Vermögen halten. Ohne das Abkommen greifen nur noch die jeweiligen nationalen Steuergesetze, also das deutsche Steuerrecht auf der einen und das russische Steuerrecht auf der anderen Seite. Eine aufeinander abgestimmte Entlastung findet dann nicht mehr statt.
Konkret bedeutet das: Wer beispielsweise als in Deutschland ansässige Person Mieteinnahmen aus einer russischen Immobilie erzielt oder Dividenden von einem russischen Unternehmen erhält, könnte künftig in beiden Ländern mit dem vollen nationalen Steuersatz belastet werden. Eine Anrechnung oder Freistellung, wie sie das DBA bisher vorsah, entfällt.
Wer ist betroffen?
Betroffen sein können unter anderem:
- Privatpersonen mit Kapitalanlagen oder Immobilien in Russland
- Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen nach Russland unterhalten oder dort Betriebsstätten haben
- Personen mit russischer Herkunft, die in Deutschland leben und noch Vermögen oder Rentenansprüche in Russland besitzen
- Unternehmen, die russische Geschäftspartner haben und grenzüberschreitende Zahlungen leisten
Angesichts der politischen Lage seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben viele dieser Konstellationen in der Praxis ohnehin an Bedeutung verloren. Gleichwohl gibt es weiterhin Einzelfälle, in denen steuerliche Ansprüche aus der Vergangenheit oder laufende wirtschaftliche Verbindungen eine Rolle spielen.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Bis zum Jahresende 2026 bleibt noch Zeit, bestehende Sachverhalte zu überprüfen. Wer Einkünfte aus Russland erzielt oder dort Vermögen hält, sollte prüfen lassen, welche steuerlichen Konsequenzen die Suspendierung ab dem 1. Januar 2027 hat. In Einzelfällen können Gestaltungen sinnvoll sein, die noch vor dem Stichtag umgesetzt werden müssen. Steuerliche Beratung ist hier dringend empfehlenswert.
Quelle: BMF, Mitteilung vom 9. Juli 2026
Quelle: Haufe: Steuer
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