Wer ein Kind bekommt, musste bisher einen Antrag stellen, um Kindergeld zu erhalten. Das soll sich bald ändern. Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 ein Gesetz beschlossen, das die automatische Auszahlung von steuerrechtlichem Kindergeld ermöglicht, also ohne dass Eltern dafür einen Antrag einreichen müssen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Wann kommt das antragslose Kindergeld?
Das neue Verfahren wird in zwei Stufen eingeführt, beide im Jahr 2027. In einer ersten Stufe soll ab voraussichtlich März 2027 das Kindergeld für jedes weitere Kind automatisch ausgezahlt werden, wenn die Familie bereits ein älteres Kind hat und der Familienkasse die nötigen Daten vorliegen. Die Zahlung erfolgt dann an die Person, die bisher das Kindergeld empfängt.
In einer zweiten Stufe, geplant für November 2027, wird das antragslose Verfahren auch auf erste Kinder ausgeweitet. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind im Inland wohnt, eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil im Inland einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
So funktioniert das neue Verfahren
Das Bundeszentralamt für Steuern erhält die Geburtsmeldung über die Standesämter und die Meldebehörden. Es vergibt eine Steuer-ID für das neugeborene Kind und informiert die Familienkasse. Entscheidend für die automatische Auszahlung ist vor allem eine bekannte Kontoverbindung. Liegt die IBAN vor, kann das Kindergeld fließen.
Eltern können ihre IBAN bereits heute beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen, entweder über das ELSTER-Portal oder über die App IBAN+. Das Gesetz setzt damit das sogenannte Once-Only-Prinzip um: Daten müssen der Verwaltung nur einmal mitgeteilt werden. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass künftig rund 300.000 Erstanträge pro Jahr wegfallen.
Was gilt, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen?
Sind nicht alle erforderlichen Daten bekannt, etwa bei Selbstständigen ohne nachgewiesene inländische Erwerbstätigkeit, erhalten die Eltern weiterhin ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse. Darin können fehlende Angaben über einen vorausgefüllten Antrag ergänzt werden. Das bisherige Antragsverfahren bleibt also als Auffanglösung erhalten.
Die Familienkasse prüft in jedem Fall, ob ein Anspruch besteht. Die bestehenden Kontrollmechanismen gegen ungerechtfertigte Zahlungen bleiben dabei vollständig in Kraft.
Was bedeutet das für Familien?
Für die meisten Familien bedeutet die Neuregelung schlicht weniger Aufwand. Wer seine Bankdaten rechtzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt, kann ab 2027 in vielen Fällen direkt nach der Geburt Kindergeld erhalten, ohne Formulare ausfüllen zu müssen. Selbstständige und Personen mit komplexeren Einkommensverhältnissen sollten jedoch darauf achten, dass in ihrem Fall möglicherweise noch ein Antrag erforderlich bleibt. Bei Unsicherheiten lohnt sich eine steuerliche Beratung, um keine Zahlungen zu versäumen.
Quelle: Haufe: Steuer
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