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EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein: Dividendenbesteuerung auf dem Prüfstand

EU-Kommission greift Deutschland an: Dividendenbesteuerung bei EU-Tochtergesellschaften verstößt möglicherweise gegen EU-Recht.
EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein: Dividendenbesteuerung auf dem Prüfstand

EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein: Dividendenbesteuerung auf dem Prüfstand

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat ein for­mel­les Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren gegen Deutsch­land ein­ge­lei­tet. Der Vor­wurf: Das deut­sche Steu­er­recht set­ze die soge­nann­te Mut­ter-Toch­ter-Richt­li­nie der EU nicht voll­stän­dig und kor­rekt um. Ein Auf­for­de­rungs­schrei­ben wur­de am 8. Juli 2026 übermittelt.

Was ist die Mutter-Tochter-Richtlinie?

Die Mut­ter-Toch­ter-Richt­li­nie (Richt­li­nie 2011/96/EU) regelt, wie Gewin­ne zwi­schen Unter­neh­men in ver­schie­de­nen EU-Mit­glied­staa­ten besteu­ert wer­den dür­fen. Kern der Rege­lung ist die Ver­mei­dung von wirt­schaft­li­cher Dop­pel­be­steue­rung. Kon­kret geht es um Situa­tio­nen, in denen eine Toch­ter­ge­sell­schaft in einem EU-Land Divi­den­den an ihre Mut­ter­ge­sell­schaft in einem ande­ren EU-Land aus­schüt­tet. Die Richt­li­nie schreibt vor, dass sol­che Gewinn­aus­schüt­tun­gen im Ansäs­sig­keits­staat der Mut­ter steu­er­lich neu­tra­li­siert oder zumin­dest stark begrenzt wer­den müs­sen. Außer­dem soll der Staat, in dem die Toch­ter­ge­sell­schaft sitzt, auf Antrag kei­ne Kapi­tal­ertrag­steu­er auf die­se Aus­schüt­tun­gen erheben.

Was wirft die EU-Kommission Deutschland vor?

Nach Auf­fas­sung der Kom­mis­si­on füh­ren die deut­schen Steu­er­vor­schrif­ten dazu, dass Divi­den­den aus­län­di­scher Toch­ter­ge­sell­schaf­ten mehr­fach besteu­ert wer­den, und zwar über das Maß hin­aus, das die Richt­li­nie noch erlaubt. Die­se Pra­xis benach­tei­li­ge Unter­neh­men, die grenz­über­schrei­tend inner­halb des EU-Bin­nen­markts tätig sind. Die Kom­mis­si­on sieht dar­in einen Wett­be­werbs­nach­teil und eine poten­zi­el­le Brem­se für grenz­über­schrei­ten­de Investitionen.

Wie geht es weiter?

Deutsch­land hat nun zwei Mona­te Zeit, auf das Auf­for­de­rungs­schrei­ben zu reagie­ren, die erho­be­ne Kri­tik sach­lich zu beant­wor­ten und mög­li­che Geset­zes­än­de­run­gen vor­zu­schla­gen. Blei­ben Kor­rek­tu­ren aus oder wer­den sie als unzu­rei­chend bewer­tet, kann die Kom­mis­si­on das Ver­fah­ren eska­lie­ren und schließ­lich den Euro­päi­schen Gerichts­hof anru­fen. Ver­ur­tei­lun­gen in Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­ren kön­nen für den betrof­fe­nen Mit­glied­staat erheb­li­che Kon­se­quen­zen haben, dar­un­ter Zwangs­gel­der und die Pflicht zur rück­wir­ken­den Gesetzesanpassung.

Was bedeutet das für Unternehmen mit EU-Tochtergesellschaften?

Für Unter­neh­men, die über Toch­ter­ge­sell­schaf­ten in ande­ren EU-Län­dern ver­fü­gen und von dort Divi­den­den an eine deut­sche Mut­ter­ge­sell­schaft aus­schüt­ten, kann das Ver­fah­ren mit­tel­fris­tig zu Ände­run­gen im deut­schen Steu­er­recht füh­ren. Aktu­ell soll­ten Betrof­fe­ne prü­fen, ob ihre steu­er­li­che Gestal­tung mit den Vor­ga­ben der Mut­ter-Toch­ter-Richt­li­nie in Ein­klang steht und ob lau­fen­de Steu­er­ver­an­la­gun­gen durch die Pro­ble­ma­tik berührt wer­den könnten.

Das Ver­fah­ren befin­det sich noch in einem frü­hen Sta­di­um. Ob und wann kon­kre­te gesetz­li­che Ände­run­gen fol­gen, ist offen. Unter­neh­men mit ent­spre­chen­den Betei­li­gungs­struk­tu­ren soll­ten die Ent­wick­lung auf­merk­sam beob­ach­ten und bei Bedarf steu­er­recht­li­che Bera­tung in Anspruch nehmen.

Quel­le: Hau­fe: Steuer

Die­ser Bei­trag wur­de mit Unter­stüt­zung von KI erstellt und redak­tio­nell geprüft.

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