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Kryptowerte im Visier des Fiskus: Automatischer Datenaustausch kommt

Deutschland weitet den automatischen Steuerdatenaustausch auf Kryptowerte aus. Was Anleger jetzt wissen sollten.
Kryptowerte im Visier des Fiskus: Automatischer Datenaustausch kommt

Kryptowerte im Visier des Fiskus: Automatischer Datenaustausch kommt

Wer in Bit­co­in, Ethe­re­um oder ande­re Kryp­tower­te inves­tiert, soll­te die steu­er­li­chen Mel­de­pflich­ten künf­tig noch erns­ter neh­men. Die Bun­des­re­gie­rung hat einen Gesetz­ent­wurf ein­ge­bracht, der den inter­na­tio­na­len auto­ma­ti­schen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch auf digi­ta­le Finanz­pro­duk­te und Kryp­tower­te ausweitet.

Was steckt hinter dem Gesetzentwurf?

Deutsch­land hat am 26. Novem­ber 2024 eine Zusatz­ver­ein­ba­rung zur soge­nann­ten Mehr­sei­ti­gen Ver­ein­ba­rung vom 29. Okto­ber 2014 unter­zeich­net. Die­se Ver­ein­ba­rung regelt, dass Steu­er­be­hör­den ver­schie­de­ner Län­der Kon­to­da­ten ihrer Steu­er­pflich­ti­gen auto­ma­tisch unter­ein­an­der aus­tau­schen. Bis­lang betraf das vor allem klas­si­sche Bank­kon­ten und Depots. Der neue Gesetz­ent­wurf erwei­tert die­sen Aus­tausch erheblich.

Kon­kret sol­len künf­tig auch Infor­ma­tio­nen über neue digi­ta­le Finanz­pro­duk­te, Deri­va­te mit Bezug zu Kryp­tower­ten sowie Betei­li­gun­gen an Invest­ment­fonds, die in Kryp­tower­te inves­tie­ren, auto­ma­tisch zwi­schen den Steu­er­be­hör­den der teil­neh­men­den Staa­ten aus­ge­tauscht wer­den. Das Ver­trags­ge­setz soll die not­wen­di­ge Zustim­mung ertei­len, damit Deutsch­land die vor­ge­schrie­be­ne Mel­dung an die OECD abge­ben kann.

Wie funktioniert der Datenaustausch?

Die betei­lig­ten Staa­ten ver­pflich­ten sich, bestimm­te steu­er­lich rele­van­te Infor­ma­tio­nen über ihre eige­nen Steu­er­pflich­ti­gen regel­mä­ßig zu erhe­ben und die­se dann auto­ma­tisch an die Steu­er­be­hör­den ande­rer Ver­trags­staa­ten zu über­mit­teln. Das geschieht ohne kon­kre­ten Ver­dacht oder Antrag, also voll­stän­dig im Hintergrund.

Der Daten­schutz soll dabei gewahrt blei­ben: Die über­mit­tel­ten Daten gehen aus­schließ­lich an die Steu­er­be­hör­den des jewei­li­gen Lan­des und wer­den nicht ver­öf­fent­licht. Der Aus­tausch erfolgt auf Grund­la­ge umfang­rei­cher daten­schutz­recht­li­cher Vorgaben.

Was bedeutet das für Privatpersonen und Anleger?

Für alle, die Kryp­tower­te hal­ten oder damit han­deln, wird die steu­er­li­che Trans­pa­renz damit deut­lich grö­ßer. Bis­her war es für Finanz­be­hör­den schwie­ri­ger, Gewin­ne aus Kryp­to­trans­ak­tio­nen im Aus­land zu ver­fol­gen. Mit dem auto­ma­ti­schen Daten­aus­tausch ändert sich das grundlegend.

  • Gewin­ne aus dem Ver­kauf von Kryp­tower­ten inner­halb der Jah­res­frist sind in Deutsch­land steu­er­pflich­tig und müs­sen in der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung ange­ge­ben werden.
  • Aus­län­di­sche Kryp­to­bör­sen und ‑dienst­leis­ter wer­den künf­tig ver­pflich­tet, ent­spre­chen­de Daten an die Steu­er­be­hör­den zu melden.
  • Auch indi­rek­te Invest­ments, zum Bei­spiel über Fonds oder Deri­va­te, fal­len unter den erwei­ter­ten Meldepflichten.

Wer bis­lang Kryp­to­ein­künf­te nicht oder unvoll­stän­dig erklärt hat, soll­te die Ent­wick­lung des Geset­zes auf­merk­sam ver­fol­gen. Sobald der auto­ma­ti­sche Aus­tausch greift, wer­den Steu­er­be­hör­den welt­weit deut­lich mehr Infor­ma­tio­nen haben als heute.

Hintergrund: Warum tut Deutschland das?

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um sieht den Aus­bau des Infor­ma­ti­ons­aus­tauschs als not­wen­di­ges Mit­tel zur Bekämp­fung grenz­über­schrei­ten­der Steu­er­hin­ter­zie­hung. Kryp­tower­te gal­ten lan­ge als schwer kon­trol­lier­bar, weil sie dezen­tral und oft anonym gehan­delt wer­den. Die neue Ver­ein­ba­rung ist Teil eines inter­na­tio­na­len Trends hin zu mehr Trans­pa­renz im Kryp­to­be­reich, der auch von der OECD vor­an­ge­trie­ben wird.

Der Gesetz­ent­wurf befin­det sich aktu­ell im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren. Wer Kryp­tower­te hält oder in ent­spre­chen­de Fonds inves­tiert, soll­te die wei­te­re Ent­wick­lung im Blick behal­ten und bei Unsi­cher­hei­ten steu­er­li­che Bera­tung in Anspruch nehmen.

Quel­le: Hau­fe: Steuer

Die­ser Bei­trag wur­de mit Unter­stüt­zung von KI erstellt und redak­tio­nell geprüft.

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