Wer in Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowerte investiert, sollte die steuerlichen Meldepflichten künftig noch ernster nehmen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der den internationalen automatischen Informationsaustausch auf digitale Finanzprodukte und Kryptowerte ausweitet.
Was steckt hinter dem Gesetzentwurf?
Deutschland hat am 26. November 2024 eine Zusatzvereinbarung zur sogenannten Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 unterzeichnet. Diese Vereinbarung regelt, dass Steuerbehörden verschiedener Länder Kontodaten ihrer Steuerpflichtigen automatisch untereinander austauschen. Bislang betraf das vor allem klassische Bankkonten und Depots. Der neue Gesetzentwurf erweitert diesen Austausch erheblich.
Konkret sollen künftig auch Informationen über neue digitale Finanzprodukte, Derivate mit Bezug zu Kryptowerten sowie Beteiligungen an Investmentfonds, die in Kryptowerte investieren, automatisch zwischen den Steuerbehörden der teilnehmenden Staaten ausgetauscht werden. Das Vertragsgesetz soll die notwendige Zustimmung erteilen, damit Deutschland die vorgeschriebene Meldung an die OECD abgeben kann.
Wie funktioniert der Datenaustausch?
Die beteiligten Staaten verpflichten sich, bestimmte steuerlich relevante Informationen über ihre eigenen Steuerpflichtigen regelmäßig zu erheben und diese dann automatisch an die Steuerbehörden anderer Vertragsstaaten zu übermitteln. Das geschieht ohne konkreten Verdacht oder Antrag, also vollständig im Hintergrund.
Der Datenschutz soll dabei gewahrt bleiben: Die übermittelten Daten gehen ausschließlich an die Steuerbehörden des jeweiligen Landes und werden nicht veröffentlicht. Der Austausch erfolgt auf Grundlage umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Was bedeutet das für Privatpersonen und Anleger?
Für alle, die Kryptowerte halten oder damit handeln, wird die steuerliche Transparenz damit deutlich größer. Bisher war es für Finanzbehörden schwieriger, Gewinne aus Kryptotransaktionen im Ausland zu verfolgen. Mit dem automatischen Datenaustausch ändert sich das grundlegend.
- Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten innerhalb der Jahresfrist sind in Deutschland steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
- Ausländische Kryptobörsen und ‑dienstleister werden künftig verpflichtet, entsprechende Daten an die Steuerbehörden zu melden.
- Auch indirekte Investments, zum Beispiel über Fonds oder Derivate, fallen unter den erweiterten Meldepflichten.
Wer bislang Kryptoeinkünfte nicht oder unvollständig erklärt hat, sollte die Entwicklung des Gesetzes aufmerksam verfolgen. Sobald der automatische Austausch greift, werden Steuerbehörden weltweit deutlich mehr Informationen haben als heute.
Hintergrund: Warum tut Deutschland das?
Das Bundesfinanzministerium sieht den Ausbau des Informationsaustauschs als notwendiges Mittel zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung. Kryptowerte galten lange als schwer kontrollierbar, weil sie dezentral und oft anonym gehandelt werden. Die neue Vereinbarung ist Teil eines internationalen Trends hin zu mehr Transparenz im Kryptobereich, der auch von der OECD vorangetrieben wird.
Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Wer Kryptowerte hält oder in entsprechende Fonds investiert, sollte die weitere Entwicklung im Blick behalten und bei Unsicherheiten steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.
Quelle: Haufe: Steuer
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