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Eigenbedarfskündigung: Grüne wollen Vermieterrechte deutlich einschränken

Grüne wollen Eigenbedarfskündigung stark einschränken – mit Sperrfristen bei Mietpreisbremsen-Verstößen und längeren Kündigungsfristen.
Eigenbedarfskündigung: Grüne wollen Vermieterrechte deutlich einschränken

Eigenbedarfskündigung: Grüne wollen Vermieterrechte deutlich einschränken

Im Bun­des­tag wird der­zeit nicht nur über die Miet­rechts­re­form 2026 bera­ten. Par­al­lel dazu hat die Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grü­nen einen eige­nen Gesetz­ent­wurf ein­ge­bracht, der die Mög­lich­kei­ten zur Eigen­be­darfs­kün­di­gung erheb­lich ein­schrän­ken wür­de. Bei­de Ent­wür­fe wur­den nach der ers­ten Lesung am 9. Juli 2026 an die zustän­di­gen Aus­schüs­se überwiesen.

Was plant die Fraktion der Grünen?

Der Kern des Grü­nen-Ent­wurfs: Eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung soll künf­tig nur noch dann zuläs­sig sein, wenn ein ernst­haf­ter und dau­er­haf­ter Wohn­be­darf des Eigen­tü­mers oder naher Ange­hö­ri­ger besteht. Das klingt zunächst nach dem gel­ten­den Recht, geht aber deut­lich wei­ter. Kon­kret sieht der Ent­wurf vor:

  • Nach einem Ver­kauf der Woh­nung soll das Recht zur Eigen­be­darfs­kün­di­gung ein­ge­schränkt werden.
  • Stellt ein Gericht fest, dass ein Ver­mie­ter gegen die Miet­preis­brem­se ver­sto­ßen hat, soll für fünf Jah­re eine Sperr­frist für Eigen­be­darfs­kün­di­gun­gen gelten.
  • In Gebie­ten mit ange­spann­tem Woh­nungs­markt sol­len die Kün­di­gungs­fris­ten ver­län­gert werden.

Der Grü­nen-Abge­ord­ne­te Dr. Till Stef­fen begrün­de­te den Vor­stoß damit, dass vie­le Mie­ter ihre Rech­te auf eine zuläs­si­ge Miet­hö­he in der Pra­xis gar nicht durch­set­zen kön­nen. Sie scheu­ten den Rechts­streit, weil sie im Anschluss eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung befürch­ten müss­ten. Dadurch lau­fe die Miet­preis­brem­se fak­tisch leer.

Kritik aus der Immobilienwirtschaft

Die Reak­tio­nen aus der Bran­che fal­len erwar­tungs­ge­mäß kri­tisch aus. Der Zen­tra­le Immo­bi­li­en Aus­schuss (ZIA) warnt, dass die geplan­ten Ein­schrän­kun­gen Inves­ti­tio­nen in Neu­bau, Bestands­er­halt und Kli­ma­schutz erschwe­ren wür­den. Index­mie­ten sei­en für pri­va­te Ver­mie­ter ein wich­ti­ges Instru­ment zur Infla­ti­ons­si­che­rung. Kurz­zeit­ver­mie­tun­gen deck­ten einen rea­len Bedarf, etwa bei befris­te­ten Arbeits­ein­sät­zen oder For­schungs­auf­ent­hal­ten. Star­re Fris­ten könn­ten die­ses Ange­bot verknappen.

Auch der Ver­brau­cher­schutz­ver­band Woh­nen im Eigen­tum sieht die Ren­ta­bi­li­tät pri­va­ter Ver­mie­tung in Gefahr. Wer als Pri­vat­per­son Wohn­raum ver­mie­te, könn­te durch die Kom­bi­na­ti­on ver­schie­de­ner Reform­maß­nah­men zuneh­mend in die roten Zah­len geraten.

Der Deut­sche Mie­ter­bund hin­ge­gen begrüßt die Rich­tung bei­der Geset­zes­vor­ha­ben und sieht dar­in einen wir­kungs­vol­le­ren Schutz vor über­höh­ten Mie­ten und Wohnungsverlust.

Was bedeutet das für Vermieter und Mieter?

Bei­de Grup­pen soll­ten die wei­te­ren par­la­men­ta­ri­schen Bera­tun­gen auf­merk­sam ver­fol­gen. Für Mie­ter könn­te eine beschlos­se­ne Sperr­frist nach einem Miet­preis­brem­sen-Ver­stoß des Ver­mie­ters den ent­schei­den­den Unter­schied machen, ob sie sich trau­en, ihre Rech­te gericht­lich durch­zu­set­zen. Für pri­va­te Ver­mie­ter dage­gen wür­den sich die Hand­lungs­spiel­räu­me wei­ter ver­en­gen, vor allem wenn sie die Woh­nung selbst nut­zen oder an Ange­hö­ri­ge wei­ter­ge­ben wollen.

Ob und in wel­cher Form die Vor­schlä­ge der Grü­nen Gesetz wer­den, ist noch offen. Der Ent­wurf befin­det sich im Aus­schuss­ver­fah­ren. Da es sich um einen Oppo­si­ti­ons­an­trag han­delt, ist sein wei­te­res Schick­sal vom Ver­lauf der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen und der par­la­men­ta­ri­schen Mehr­hei­ten abhän­gig. Wer als Ver­mie­ter oder Mie­ter kon­kret von den lau­fen­den Reform­vor­ha­ben betrof­fen ist, soll­te die Ent­wick­lung im Blick behal­ten und im Zwei­fels­fall recht­li­chen Rat einholen.

Die­ser Bei­trag wur­de mit Unter­stüt­zung von KI erstellt und redak­tio­nell geprüft.

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