Im Bundestag wird derzeit nicht nur über die Mietrechtsreform 2026 beraten. Parallel dazu hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der die Möglichkeiten zur Eigenbedarfskündigung erheblich einschränken würde. Beide Entwürfe wurden nach der ersten Lesung am 9. Juli 2026 an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Was plant die Fraktion der Grünen?
Der Kern des Grünen-Entwurfs: Eine Eigenbedarfskündigung soll künftig nur noch dann zulässig sein, wenn ein ernsthafter und dauerhafter Wohnbedarf des Eigentümers oder naher Angehöriger besteht. Das klingt zunächst nach dem geltenden Recht, geht aber deutlich weiter. Konkret sieht der Entwurf vor:
- Nach einem Verkauf der Wohnung soll das Recht zur Eigenbedarfskündigung eingeschränkt werden.
- Stellt ein Gericht fest, dass ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstoßen hat, soll für fünf Jahre eine Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen gelten.
- In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen die Kündigungsfristen verlängert werden.
Der Grünen-Abgeordnete Dr. Till Steffen begründete den Vorstoß damit, dass viele Mieter ihre Rechte auf eine zulässige Miethöhe in der Praxis gar nicht durchsetzen können. Sie scheuten den Rechtsstreit, weil sie im Anschluss eine Eigenbedarfskündigung befürchten müssten. Dadurch laufe die Mietpreisbremse faktisch leer.
Kritik aus der Immobilienwirtschaft
Die Reaktionen aus der Branche fallen erwartungsgemäß kritisch aus. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) warnt, dass die geplanten Einschränkungen Investitionen in Neubau, Bestandserhalt und Klimaschutz erschweren würden. Indexmieten seien für private Vermieter ein wichtiges Instrument zur Inflationssicherung. Kurzzeitvermietungen deckten einen realen Bedarf, etwa bei befristeten Arbeitseinsätzen oder Forschungsaufenthalten. Starre Fristen könnten dieses Angebot verknappen.
Auch der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum sieht die Rentabilität privater Vermietung in Gefahr. Wer als Privatperson Wohnraum vermiete, könnte durch die Kombination verschiedener Reformmaßnahmen zunehmend in die roten Zahlen geraten.
Der Deutsche Mieterbund hingegen begrüßt die Richtung beider Gesetzesvorhaben und sieht darin einen wirkungsvolleren Schutz vor überhöhten Mieten und Wohnungsverlust.
Was bedeutet das für Vermieter und Mieter?
Beide Gruppen sollten die weiteren parlamentarischen Beratungen aufmerksam verfolgen. Für Mieter könnte eine beschlossene Sperrfrist nach einem Mietpreisbremsen-Verstoß des Vermieters den entscheidenden Unterschied machen, ob sie sich trauen, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Für private Vermieter dagegen würden sich die Handlungsspielräume weiter verengen, vor allem wenn sie die Wohnung selbst nutzen oder an Angehörige weitergeben wollen.
Ob und in welcher Form die Vorschläge der Grünen Gesetz werden, ist noch offen. Der Entwurf befindet sich im Ausschussverfahren. Da es sich um einen Oppositionsantrag handelt, ist sein weiteres Schicksal vom Verlauf der Koalitionsverhandlungen und der parlamentarischen Mehrheiten abhängig. Wer als Vermieter oder Mieter konkret von den laufenden Reformvorhaben betroffen ist, sollte die Entwicklung im Blick behalten und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.
Quelle: Haufe: Immobilien
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