Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 ein Gesetz gebilligt, das missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen wirksamer unterbinden soll. Zuvor hatte der Bundestag das Gesetz am 12. Juni 2026 beschlossen. Es tritt mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Was ist eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung?
Von einer sogenannten Scheinvaterschaft spricht man, wenn ein Mann mit deutschem Pass oder unbefristeter Aufenthaltserlaubnis die Vaterschaft für ein Kind anerkennt, das biologisch nicht seines ist. Ziel dieser Konstruktion ist es in der Regel, dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu verschaffen und der Mutter, die aus einem Drittstaat stammt, den Weg in den Familiennachzug zu ebnen. Beide können so einen Aufenthaltstitel erlangen und Sozialleistungen beziehen.
Was ändert sich konkret?
Das neue Gesetz führt ein Zustimmungserfordernis der Ausländerbehörde ein. Dieses greift immer dann, wenn ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht, also wenn der anerkennende Mann deutschen Pass hat, die Mutter aber nur geduldet in Deutschland lebt. Ohne die Zustimmung der Behörde bleibt die Vaterschaftsanerkennung rechtlich wirkungslos.
Die Ausländerbehörde kann eine bereits erteilte Zustimmung außerdem nachträglich zurücknehmen, etwa wenn sie durch Bestechung, Drohung oder bewusst falsche Angaben erschlichen wurde. Wer der Behörde falsche oder unvollständige Informationen liefert, macht sich künftig strafbar.
Wann ist keine Zustimmung nötig?
Ist der anerkennende Mann der tatsächliche leibliche Vater, entfällt das Zustimmungserfordernis von vornherein. Darüber hinaus kann das Standesamt einen Missbrauch mit einfachen Mitteln ausschließen, wenn sich zum Beispiel aus Urkunden ergibt, dass der Mann bereits ein weiteres Kind der Mutter hat oder die Eltern nach der Geburt geheiratet haben.
Keiner Zustimmung bedarf es auch dann, wenn zwischen Vater und Kind eine gelebte familiäre Beziehung besteht. Das Gesetz nennt als Anhaltspunkte, dass der Vater seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt mit Mutter und Kind lebt oder regelmäßig Unterhalt zahlt. In diesen Konstellationen soll das Kindeswohl Vorrang haben.
Neue Vermutungsregeln und Mitwirkungspflichten
Um die Arbeit der Ausländerbehörden zu erleichtern, führt das Gesetz gesetzliche Vermutungstatbestände ein. Bestimmte Umstände können danach für oder gegen einen Missbrauch sprechen, orientiert an Erfahrungswerten aus der behördlichen Praxis. Gleichzeitig werden die Mitwirkungspflichten der Beteiligten verschärft. Wer dauerhaft und schuldhaft die erforderlichen Erklärungen oder Nachweise verweigert, riskiert die Versagung der behördlichen Zustimmung.
Was bedeutet das für Betroffene?
Für Familien, in denen ein Vater tatsächlich Verantwortung übernimmt und eine echte familiäre Bindung besteht, ändert sich im Ergebnis wenig. Wer hingegen eine Vaterschaft allein zur Erlangung aufenthaltsrechtlicher Vorteile anerkennen möchte, muss künftig mit erheblichen behördlichen Hürden und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Ob das Gesetz in der Praxis die erhoffte Wirkung entfaltet, ist noch offen. Der zusätzliche Prüfaufwand für die Ausländerbehörden ist erheblich. Wer von der neuen Regelung betroffen ist oder rechtliche Fragen zur Vaterschaftsanerkennung hat, sollte anwaltlichen Rat einholen.
Quelle: Haufe: Recht
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